Internationale Steuerberatung

Die Steuerkanzlei Grotter ist Ihre Kanzlei für Steuerberatung seit der Gründung im Jahr 1995. Durch unsere Spezialisierung auf internationales Steuerrecht haben wir umfangreiches Know-how mit Auslandssachverhalten.

Wir unterstützen Sie

  • Besteuerung von ausländischen Einkünften
  • Besteuerung bei Doppelbesteuerungsabkommen
  • Ausländische Betriebsstätten (Tochterfirmen)
  • Wegzug ins Ausland / Zuzug nach Deutschland
  • Grenzüberschreitende Steuerplanungen
  • Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland / vom Ausland ins Inland
  • Ausländische Immobilie / Ferienhaus
  • Übertragung / Vererbung von ausländischen Immobilien
  • Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen

Sicherheit – die Grundlage für Ihren Erfolg

Wir wissen aus Erfahrung: Das Steuerrecht bietet viele Stolperfallen. Umso wichtiger, dass Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der sich für Ihre Belange mit Nachdruck einsetzt. Wir geben Ihnen mit unserer Beratung steuerrechtliche Sicherheit. Und das nötige Rüstzeug, Ihr Unternehmen erfolgreich nach vorne zu bringen.