Die Steuerkanzlei Grotter ist Ihre Kanzlei für Steuerberatung seit der Gründung im Jahr 1995. Durch unsere Spezialisierung auf internationales Steuerrecht haben wir umfangreiches Know-how mit Auslandssachverhalten.
Wir unterstützen Sie
Besteuerung von ausländischen Einkünften
Besteuerung bei Doppelbesteuerungsabkommen
Ausländische Betriebsstätten (Tochterfirmen)
Wegzug ins Ausland / Zuzug nach Deutschland
Grenzüberschreitende Steuerplanungen
Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland / vom Ausland ins Inland
Ausländische Immobilie / Ferienhaus
Übertragung / Vererbung von ausländischen Immobilien
Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen
Sicherheit – die Grundlage für Ihren Erfolg
Wir wissen aus Erfahrung: Das Steuerrecht bietet viele Stolperfallen. Umso wichtiger, dass Sie jemanden an Ihrer Seite haben, der sich für Ihre Belange mit Nachdruck einsetzt. Wir geben Ihnen mit unserer Beratung steuerrechtliche Sicherheit. Und das nötige Rüstzeug, Ihr Unternehmen erfolgreich nach vorne zu bringen.